Neue Arzneimittel: Verfügbarkeit von Daten zum therapeutischen Stellenwert bei Markteinführung
Gundert-Remy, U.; Walter, S.; Schiegel, C.; Ujeyi, M.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 117 bis 123
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Pharmazeutische Qualität wird durch die Beschaffenheit eines Arzneimittels bestimmt (zum Beispiel Reinheit, Gehalt, chemische Eigenschaften; AMG § 4 Abs. 15). Der Nachweis von Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erfordert, dass ein Arzneimittel in mindestens einer klinischen Prüfung in der Indikation untersucht wurde, für die die Zulassung beantragt wird. Die durch den Antragsteller - meist ein pharmazeutisches Unternehmen - im EU-Verfahren eingereichten Unterlagen werden von einem Berichterstatter und Mit-Berichterstatter bewertet.