CareLit Fachartikel

Sind Arzte Beauftragte der Kassen?

Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 216 bis 217

Dokument
131551
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt, Köln
Autor:innen
Osterloh, F.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 109
Seiten
216 bis 217
Erschienen: 2012-02-10 00:00:00
ISSN
0176-3695
DOI

Zusammenfassung

Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf, heißt es sowohl im § 1 der Bundes-ärzteordnung als auch im § 1 der (Mus-ter-)Berufsordnung. Dort heißt es zudem, im § 32: „Ärzten ist es nicht gestattet, von Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Beide Aspekte gehören zusammen, denn nur wer frei ist, kann auch unabhängig sein. Beide Aspekte sind für den Arztberuf e…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF URTEIL HAMBURG KRANKENKASSE PFLEGEHILFSMITTEL GERICHT NATUR PATIENTEN APOTHEKER PRAXIS ZYTOSTATIKA ORIENTIERUNG ZULASSUNG WAHRNEHMUNG RECHTSPRECHUNG DEUTSCHLAND