Sind Arzte Beauftragte der Kassen?
Osterloh, F.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 216 bis 217
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe. Er ist seiner Natur nach ein freier Beruf, heißt es sowohl im § 1 der Bundes-ärzteordnung als auch im § 1 der (Mus-ter-)Berufsordnung. Dort heißt es zudem, im § 32: „Ärzten ist es nicht gestattet, von Patienten oder Anderen Geschenke oder andere Vorteile für sich oder Dritte zu fordern oder sich oder Dritten versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird. Beide Aspekte gehören zusammen, denn nur wer frei ist, kann auch unabhängig sein. Beide Aspekte sind für den Arztberuf e…