CareLit Fachartikel
Pflegebedürftige Pflege
Hommel, T.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 2 · S. 17
Dokument
131564
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mithilfe des Pflegebedürftigkeitsbegriffs entscheidet der Medizinische Dienst der Kassen, welche Pflegestufe einem Mensch mit Hilfebedarf zusteht. Davon wiederum hängt ab, welche Leistungen er aus dem Topf der gesetzlichen Pflege Versicherung erhält. Die Tage des geltenden Pflegebegriffs aber sind gezählt. Experten halten ihn für überholt. Verein-facht gesprochen gehe es derzeit nach dem Muster zu: Je weniger ein älterer Mensch selber körperlich noch erledigen kann, umso höher die Pflegestufe.
Schlagworte
PFLEGESTUFE
ANGEHÖRIGE
PFLEGEGELD
PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
REFORM
REHABILITATION
MENSCHEN
VERSICHERUNG
PATIENTEN
HÖHE
ZAHNÄRZTE
VERTRÄGE
REGIERUNG
ES
BUNDESREGIERUNG
TORSO