Mitbestimmung des Gesamtpersonalrats in Schleswig Holst.
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 2 · S. 101 bis 104
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 18. September 2007 schlössen die Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Nord, die Beteiligte zu 1, und der bei ihr gebildete Gesamtpersonalrat, der Beteiligte zu 2, die Dienstvereinbarung zur Service orientierten flexiblen Arbeitszeit ab. Der Antragsteller, der Personalrat für die Dienststelle Hamburg der Deutschen Rentenversicherung Nord, ist der Auffassung, dass die Zuständigkeit zum Abschluss der Dienstvereinbarung bei ihm liege, soweit die Hamburger Beschäftigten betroffen seien. Er hat daher das Verwaltungsgericht angerufen und dort die Fest-stellung beantragt, dass die fraglic…