CareLit Fachartikel
20 Jahre Betreuungsrecht - Rückblick und Ausblick
Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 1 · S. 5 bis 9
Dokument
131621
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Volljähriger, der nicht unter Vormundschaft stand, konnte einen Pfleger für seine Person und sein Vermögen erhal-ten, wenn er infolge körperlicher Gebrechen seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermochte.9 Konnte er aufgrund geistiger oder körperlicher Gebrechen einzelne oder einen bestimmten Kreis seiner Angelegenheiten nicht regeln, kam eine Pflegerbestellung für diese Wirkungskreise in Betracht.10 Für die Pflegschaft wurden in weiten Teilen die vormundschaftsrechtlichen Regelungen herangezogen.11
Schlagworte
BETREUUNG
BETREUUNGSRECHT
REFORM
VORSCHRIFTEN
ARBEITSGRUPPE
BUNDESGERICHTSHOF
BERLIN
BUNDESREGIERUNG
LEITLINIEN
FREIHEIT
MENSCHEN
KOSTENEINSPARUNGEN
RECHNUNGSPRÜFUNG
PRAXIS
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN