CareLit Fachartikel

20 Jahre Betreuungsrecht - Rückblick und Ausblick

Diekmann, A.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 1 · S. 5 bis 9

Dokument
131621
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Diekmann, A.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
5 bis 9
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Ein Volljähriger, der nicht unter Vormundschaft stand, konnte einen Pfleger für seine Person und sein Vermögen erhal-ten, wenn er infolge körperlicher Gebrechen seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermochte.9 Konnte er aufgrund geistiger oder körperlicher Gebrechen einzelne oder einen bestimmten Kreis seiner Angelegenheiten nicht regeln, kam eine Pflegerbestellung für diese Wirkungskreise in Betracht.10 Für die Pflegschaft wurden in weiten Teilen die vormundschaftsrechtlichen Regelungen herangezogen.11

Schlagworte

BETREUUNG BETREUUNGSRECHT REFORM VORSCHRIFTEN ARBEITSGRUPPE BUNDESGERICHTSHOF BERLIN BUNDESREGIERUNG LEITLINIEN FREIHEIT MENSCHEN KOSTENEINSPARUNGEN RECHNUNGSPRÜFUNG PRAXIS RECHTSPRECHUNG PERSONEN