Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze TV AL II §46 Ziff. 1 Satz 1; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 10 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 Nr. 5; SGB…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 2 · S. 88 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
: Der im Mai 1944 geborene KI. war bei den Britischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt. Nach § 46 Ziff. 1 Satz 1 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundes-republik Deutschland (TV AL II) endet das Beschäftigungsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat. Der davon betroffene Kl. hält diese Regelung wegen unzulässiger Altersdiskriminierung für unwirksam und hat beantragt festzustellen, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgrund Befristung z…