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Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze TV AL II §46 Ziff. 1 Satz 1; Richtlinie 2000/78/EG Art. 6 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3; AGG § 10 Satz 1, Satz 2 und Satz 3 Nr. 5; SGB…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 2 · S. 88 bis 91

Dokument
131696
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
88 bis 91
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

: Der im Mai 1944 geborene KI. war bei den Britischen Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt. Nach § 46 Ziff. 1 Satz 1 des Tarifvertrages für die Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundes-republik Deutschland (TV AL II) endet das Beschäftigungsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet hat. Der davon betroffene Kl. hält diese Regelung wegen unzulässiger Altersdiskriminierung für unwirksam und hat beantragt festzustellen, dass sein Arbeitsverhältnis nicht aufgrund Befristung z…

Schlagworte

ALTERSGRENZE ARBEITNEHMER RICHTLINIE RECHT VERBOT VEREINBARUNG DEUTSCHLAND ARBEITSVERHÄLTNIS RECHTSPRECHUNG BEURTEILUNG ZEIT RUHESTAND ZIELE BUNDESREGIERUNG KONSENS ARBEITSLOSIGKEIT