Bemessung der Jahressonderzahlung nach TVöD TVöD§20Abs.2
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 2 · S. 99 bis 100
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kl. war aus der VergGr. Vb Fallgr. la BAT in den TVöD übergeleitet worden. Mit Anderungstarif-vertrag vom 31.3.2008 wurde der Bewährungsaufstieg nach §8 TVTJ-Bund verbessert. Die Durchführungshinweise dazu wurden für den Geschäftsbe-reich der Kl. im März 2009 umgesetzt. Am 20.5.2009 teilte die Bekl. der Kl. mit, sie erfülle ab 22.4.2008 die Voraus-setzungen für den Bewährungsaufstieg nach VergGr. IVb BAT, setzte das Vergleichsentgelt neu fest und zahlte die Diffe-renzbeträge nach. Die Jahressonderzahlung 2008 wurde dagegen nicht neu berechnet. Das ArbG hat der auf den Differenz-betrag gerichteten Klage entsp…