Konsequenzen der Änderung des AFG für die Weiterbildung in der Krankenpflege
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1984 · Heft 4 · S. 204 bis 205
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Schon seit Januar 1982 erhalten die meisten Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen das Unterhaltsgeld (UhG) in Höhe von 58 Prozent des vorherigen Einkommens nur noch als Darlehen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Teilnahme an einer Maß-nahme „arbeits-marktpolitisch notwendig ist. Diese Notwendigkeit wird im § 44 AfG genauer definiert und bezieht sich vor allem auf die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder wenn der erstrebte Abschluß in einem Bereich angesiedelt ist, für den ein Mangel auf dem Arbeitsmarkt besteht. Dies wurde in mehreren Fällen für den Besuch des Lehrgangs „Leitung und Unterricht an…