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Konsequenzen der Änderung des AFG für die Weiterbildung in der Krankenpflege

Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1984 · Heft 4 · S. 204 bis 205

Dokument
131800
CareLit-ID
Jahr
1984
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 1984
Jahrgang 37
Seiten
204 bis 205
Erschienen: 1984-04-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Schon seit Januar 1982 erhalten die meisten Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen das Unterhaltsgeld (UhG) in Höhe von 58 Prozent des vorherigen Einkommens nur noch als Darlehen. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Teilnahme an einer Maß-nahme „arbeits-marktpolitisch notwendig ist. Diese Notwendigkeit wird im § 44 AfG genauer definiert und bezieht sich vor allem auf die berufliche Wiedereingliederung von Arbeitslosen oder wenn der erstrebte Abschluß in einem Bereich angesiedelt ist, für den ein Mangel auf dem Arbeitsmarkt besteht. Dies wurde in mehreren Fällen für den Besuch des Lehrgangs „Leitung und Unterricht an…

Schlagworte

KRANKENPFLEGE WEITERBILDUNG UNTERRICHT PERSONAL LEITUNG ARBEITSFÖRDERUNGSGESETZ HÖHE HÄRTE ES LEISTUNG FORTBILDUNG ARBEIT ARBEITSLOSIGKEIT KRANKENHÄUSER PATIENTEN Deutsche Krankenpflegezeitschrift