Zur Problematik der Zusammenarbeit zwischen Heilpraktiker und Gemeindekranken-schwesterApfleger
Oepen, I.; · Deutsche Krankenpflegezeitschrift, Stuttgart · 1984 · Heft 8 · S. 478 bis 481
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die rechtliche Situation in der Zusammenarbeit zwischen Gemeindekrankenschwester/-pfleger und Arzt kann im allgemeinen als geklärt gelten. Die Pflegepersonen tragen die Durchführungsverantwortung für Maßnahmen, die der Arzt an sie dele-giert hat, sind aber nicht grundsätzlich verpflichtet, die Richtigkeit der Anordnung zu überprüfen. Sie können aller-dings die Durchführung verweigern, wenn eine Maßnahme ihnen rechtswidrig erscheint oder sie sich zur Durchführung nicht in der Lage sehen. Heilpraktiker besitzen zwar ebenfalls eine Heilbefugnis, ihre Ausbildung ist aber nicht gesetzlich geregelt, so daß sie der der…