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Hilfsmittelvertrag gem. § 127 SGB V - Erklärung des Beitritts durch einen Leistungserbringer - Zulässigkeit eines Teilbeitritts

MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 6 · S. 192 bis 197

Dokument
131849
CareLit-ID
Jahr
2011
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 6 / 2011
Jahrgang 11
Seiten
192 bis 197
Erschienen: 2011-06-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Der Beitritt eines Leistungserbringers von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2a SGB 5 zu einem Vertrag nach § 127 Abs. 2 SCB 5 ist als Angebot auf Abschluss eines Vertrages „zu den gleichen Bedingungen wie der bereits bestehende Vertrag zu werten. Die Bezeichnung des Vertragsangebots als Beitritt bringt nur zum Ausdruck, dass das Zustandekommen des Vertra-ges allein vom Willen des Beitretenden abhängt, weil die Krankenkasse verpflichtet ist, das Vertragsangebot anzunehmen, wenn alle Voraussetzungen für einen Beitritt erfüllt sind. Auch ein Teilbeitritt - Abschluss eines Vertrages nur in Bezug auf einen Teil der vom b…

Schlagworte

VERTRAG PFLEGEHILFSMITTEL VEREINBARUNG RECHTSPRECHUNG KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG IRLAND SCHMERZTHERAPIE BANDAGEN BERATUNG ZULASSUNG GESUNDHEITSWESEN SCHREIBEN ZEIT KONSENS LEISTUNG