Hilfsmittelvertrag gem. § 127 SGB V - Erklärung des Beitritts durch einen Leistungserbringer - Zulässigkeit eines Teilbeitritts
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2011 · Heft 6 · S. 192 bis 197
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitritt eines Leistungserbringers von Hilfsmitteln nach § 127 Abs. 2a SGB 5 zu einem Vertrag nach § 127 Abs. 2 SCB 5 ist als Angebot auf Abschluss eines Vertrages „zu den gleichen Bedingungen wie der bereits bestehende Vertrag zu werten. Die Bezeichnung des Vertragsangebots als Beitritt bringt nur zum Ausdruck, dass das Zustandekommen des Vertra-ges allein vom Willen des Beitretenden abhängt, weil die Krankenkasse verpflichtet ist, das Vertragsangebot anzunehmen, wenn alle Voraussetzungen für einen Beitritt erfüllt sind. Auch ein Teilbeitritt - Abschluss eines Vertrages nur in Bezug auf einen Teil der vom b…