CareLit Fachartikel

Humanis-Geschäftsführer fordert gleiche Bedingungen für alle

Schneider, K.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 10

Dokument
131880
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Schneider, K.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
10
Erschienen: 2012-02-17 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

In der Regel beschränken sich diese Agenturen auf die Vermittlung von Pflegehilfskräften oder Haushaltshilfen. Sie treten nicht als Arbeitgeber auf und sind insofern weder für die korrekte Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, noch für die korrekte Vergütung zuständig. Auch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz sind nicht Sache der Agentur, sondern des Arbeitgebers. Arbeitgeber ist entweder der Auftraggeber oder ein im Ausland angesiedel-tes Unternehmen, das die Kräfte nach Deutschland entsendet.

Schlagworte

ARBEITGEBER UNTERNEHMEN ZUSAMMENARBEIT AUSLAND GESCHÄFTSFÜHRER SPEZIELLE PFLEGE MENSCHEN DEUTSCHLAND ARBEIT ORGANISATIONEN WOHNUNG BERATUNG HAND Care konkret Hannover