CareLit Fachartikel
Humanis-Geschäftsführer fordert gleiche Bedingungen für alle
Schneider, K.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 2 · S. 10
Dokument
131880
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Regel beschränken sich diese Agenturen auf die Vermittlung von Pflegehilfskräften oder Haushaltshilfen. Sie treten nicht als Arbeitgeber auf und sind insofern weder für die korrekte Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge, noch für die korrekte Vergütung zuständig. Auch die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Arbeitsschutz sind nicht Sache der Agentur, sondern des Arbeitgebers. Arbeitgeber ist entweder der Auftraggeber oder ein im Ausland angesiedel-tes Unternehmen, das die Kräfte nach Deutschland entsendet.
Schlagworte
ARBEITGEBER
UNTERNEHMEN
ZUSAMMENARBEIT
AUSLAND
GESCHÄFTSFÜHRER
SPEZIELLE PFLEGE
Deutschland
Arbeitsschutz
Care konkret
Hannover