Rechtliche Probleme in der Operationspflege
Sträfiner, H. R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 1 · S. 2 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Rahmen eines Behandlungsvertrages wird das OP-Pflegepersonal als Erfüllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe und als ärztlicher Berufshelfer tätig. Ein Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, in welchem nur die ordnungsgemäße Erbring-ung einer Dienstleistung und kein Werkerfolg geschuldet wird. Die Pflegekraft ist im OP-Bereich Erfüllungsgehilfe2, weil sie bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus einem Behandlungsvertrag (§§ 276, 278, 280 BGB) eingesetzt wird. Als Verrichtungsgehilfe3 ist die OP-Pflege im tatsächlichen Einsatz bei patientenbezogenen Verrichtungen tätig. Der Arzt/Krankenhausträger führt…