CareLit Fachartikel

Rechtliche Probleme in der Operationspflege

Sträfiner, H. R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 1 · S. 2 bis 13

Dokument
131947
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Sträfiner, H. R.;
Ausgabe
Heft 1 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
2 bis 13
Erschienen: 2012-01-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen eines Behandlungsvertrages wird das OP-Pflegepersonal als Erfüllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe und als ärztlicher Berufshelfer tätig. Ein Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, in welchem nur die ordnungsgemäße Erbring-ung einer Dienstleistung und kein Werkerfolg geschuldet wird. Die Pflegekraft ist im OP-Bereich Erfüllungsgehilfe2, weil sie bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus einem Behandlungsvertrag (§§ 276, 278, 280 BGB) eingesetzt wird. Als Verrichtungsgehilfe3 ist die OP-Pflege im tatsächlichen Einsatz bei patientenbezogenen Verrichtungen tätig. Der Arzt/Krankenhausträger führt…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF TÄTIGKEIT MITARBEITER PATIENT LAGERUNG PERSONAL PRAXIS PATIENTEN QUALITÄTSKONTROLLE HANDYNUTZUNG KOMMUNIKATION ANÄSTHESISTEN CHIRURGEN FORTBILDUNG WISSEN PERSONALENTWICKLUNG