Zum Anspruch auf einen MultifunktionsroUstuhl als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung SGB V § 33 Abs. 1 Satz 1, 2, § 34 Abs. 4; SGB XI § 11 Abs. 1, § 14, § 15, § 43 A…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 1 · S. 44 bis 48
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller leidet an einer fortgeschrittenen Demenz bei Multiinfarktenzephalopathie mit rechtsseitiger Hemipa-rese und Aphasie. Aus den Unterlagen, insbesondere den Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vom 10.06.2008 und zum vorliegenden Antrag vom 10.05.2010, dem Schreiben des Ergotherapeuten P. vom 17.06.2010 und den Schreiben des Allgemeinmediziners Dr. Z. vom 16.06.2010 und vom 08.10.2010, ergibt sich folgendes Bild des Antragstellers: Er kann nicht mehr sprechen, aber noch in seltenen Fällen über die verbale Äußerung des Wortes »j…