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Kein Verbot für Abfüllen von Getränkedosen mit markenrechtswidriger AufschriftAHUV Art. 267; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 I lit b, III

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 29 bis 32

Dokument
131973
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
29 bis 32
Erschienen: 2012-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

AHUV Art. 267; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 I lit b, III Art. 5 I lit. b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglicdstaatcn über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Dicnstleistender, der im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten Aufmachungen abfüllt, die der Dritte ihm zur Verfügung gestellt hat, der darauf zuvor ein Zeichen hat anbringen lassen, das mit einem als Marke geschützten Zeichen identisch oder ihm ähnlich ist, nicht selbst eine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die nach dieser Bestimmung verboten werden kann.

Schlagworte

RICHTLINIE VERSORGUNGSBEREICH URTEIL UNTERNEHMEN TÄTIGKEIT RECHTSPRECHUNG INDUSTRIE WERTSCHÄTZUNG WERBUNG WASSER WAHRNEHMUNG ROLLE GETRÄNKE KOMMUNIKATION REGIERUNG LEISTUNG