Kein Verbot für Abfüllen von Getränkedosen mit markenrechtswidriger AufschriftAHUV Art. 267; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 I lit b, III
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 29 bis 32
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
AHUV Art. 267; Richtlinie 89/104/EWG Art. 5 I lit b, III Art. 5 I lit. b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitglicdstaatcn über die Marken ist dahin auszulegen, dass ein Dicnstleistender, der im Auftrag und nach den Anweisungen eines Dritten Aufmachungen abfüllt, die der Dritte ihm zur Verfügung gestellt hat, der darauf zuvor ein Zeichen hat anbringen lassen, das mit einem als Marke geschützten Zeichen identisch oder ihm ähnlich ist, nicht selbst eine Benutzung dieses Zeichens vornimmt, die nach dieser Bestimmung verboten werden kann.