Zur Zulässigkeit einer Verbraucherwarnung (Gammelfleisch) LFGB § 40
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 32 bis 37
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Steht Art. 10 der genannten Verordnung einer nationalen Regelung entgegen, durch die eine Information der Öffentlich-keit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmitteloder Futtermittelunter-nehmcns, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, ermöglicht wird, wenn ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeignetes, insbeson-dere ekelerregendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt oder gelangt ist oder wenn ein solches Lebensmittel wegen seiner E…