Gebühren für amtstierärztliche Untersuchungen GF1HG 26 II; GOVet la; NVerwKostG 3
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 37 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin unterhält im Zuständigkeitsbereich des Beklagten einen Großschlachtbetrieb für Puten. Für Untersuchungen des Schlachtgeflügcls im Schlacht betrieb erhebt der Beklagte Gebühren und Auslagen pro Tier sowie Gebühren für die Wartezeiten der Tierärzte und Kontrolleure. Bis zum 31.3.2005 wurden Gebühren in Höhe von 0,07 EUR pro Tier für Unter-suchungen wahrend der Regelarbeitszeit angesetzt. Ab dem 1.4.2005 wurden die Gebühren auf 0,09 EUR pro Tier erhöht, wobei sich der Betrag aus einem Betrag von 0,07 EUR für die regelmäßige Schlachttieruntersuchung und einem Betrag von 0,02 EUR für die sogenannte Rücks…