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Keine Eintragungsfähigkeit der Wortfolge „Insel des wohltuenden Genusses für Tee und teeähnliche Erzeugnisse MarkenG J$ 8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 43 bis 47

Dokument
131976
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
43 bis 47
Erschienen: 2012-02-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Wortfolge „Inseldes wohltuenden Genusses ist nicht eintragungsfähig, da der angemeldeten Marke für die bean-spruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis versteht die Wortfolge in Verbind-ung mit den beanspruchten Waren lediglich als eine wcrblichc Anpreisung der Waren, da damit suggeriert wird, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine wohltuende, also angenehme, erquickende oder lindernde Wirkung hat und zugleich als besondere Freude und Annehmlichkeit empfunden wird, die dem Konsumenten zumindest kurzzeitig Ent…

Schlagworte

NAHRUNGSERGAENZUNG BUNDESGERICHTSHOF MAGEN RECHTSPRECHUNG TECHNIK WIRKUNG TEE FREUDE ENTSPANNUNG GETRÄNKE KAFFEE KAKAO ZUCKER ZICHORIE MINERALWÄSSER ES