Keine Eintragungsfähigkeit der Wortfolge „Insel des wohltuenden Genusses für Tee und teeähnliche Erzeugnisse MarkenG J$ 8 Abs. 2 Nr. 1, 37 Abs. 1
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 43 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wortfolge „Inseldes wohltuenden Genusses ist nicht eintragungsfähig, da der angemeldeten Marke für die bean-spruchten Waren jegliche Unterscheidungskraft fehlt. Der angesprochene Verkehrskreis versteht die Wortfolge in Verbind-ung mit den beanspruchten Waren lediglich als eine wcrblichc Anpreisung der Waren, da damit suggeriert wird, dass der Genuss der beanspruchten Waren oder von Zubereitungen mit diesen Produkten als Zutat eine wohltuende, also angenehme, erquickende oder lindernde Wirkung hat und zugleich als besondere Freude und Annehmlichkeit empfunden wird, die dem Konsumenten zumindest kurzzeitig Ent…