Betriebliches Eingliederungsmanagement in Werkstätten für behinderte Menschen
Palsherm, K.; Lindemann, B.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 2 · S. 11 bis 16
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach § 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen {SGB IX) haben Arbeit-geber, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, mit Zustimmung und unter Beteiligung der Betroffenen zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Hilfen oder Leistungen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der jeweilige Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM). Dabei sind nach § 84 Abs. 2 SGB IX auch die Betriebsoder Personal-vertretung und bei schwerbehin…