CareLit Fachartikel
Diagnostik und Befunderhebung in der Notaufnahme BGB §§280 Abs. 1, 823 Abs. 1
Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 32 bis 33
Dokument
131984
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Unterlassen einer Abklärung der Beschwerden durch eine weiterfuhrende Diagnostik wird vom KG als unterlassene Befunderhebung — und nicht als Diagnosefehler - eingestuft. Im Hinblick auf die Tatsache, dass das später in einer anderen Klinik durchgeführte CT eine stattgefundene Ventrikelblu-tung gezeigt habe, die eine stationäre Aufnahme und weitere Beobachtung der Klägerin erfordert habe, sei das Unterlassen dieser Befunderhebung grob fehlerhaft gewesen.
Schlagworte
THERAPIE
BUNDESGERICHTSHOF
KRANKENHAUS
NOTARZT
URTEIL
CT
DIAGNOSTIK
PATIENTEN
DIFFERENTIALDIAGNOSE
GASTRITIS
BERLIN
BEHANDLUNGSFEHLER
KRANKHEIT
BEOBACHTUNG
ES
RECHTSPRECHUNG