CareLit Fachartikel

Diagnostik und Befunderhebung in der Notaufnahme BGB §§280 Abs. 1, 823 Abs. 1

Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 32 bis 33

Dokument
131984
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Das Unterlassen einer Abklärung der Beschwerden durch eine weiterfuhrende Diagnostik wird vom KG als unterlassene Befunderhebung — und nicht als Diagnosefehler - eingestuft. Im Hinblick auf die Tatsache, dass das später in einer anderen Klinik durchgeführte CT eine stattgefundene Ventrikelblu-tung gezeigt habe, die eine stationäre Aufnahme und weitere Beobachtung der Klägerin erfordert habe, sei das Unterlassen dieser Befunderhebung grob fehlerhaft gewesen.

Schlagworte

THERAPIE BUNDESGERICHTSHOF KRANKENHAUS NOTARZT URTEIL CT DIAGNOSTIK PATIENTEN DIFFERENTIALDIAGNOSE GASTRITIS BERLIN BEHANDLUNGSFEHLER KRANKHEIT BEOBACHTUNG ES RECHTSPRECHUNG