CareLit Fachartikel

Beteiligung von Onkologen an Zytostatika-GmbH berufsrechtswidrig HeilBerG NRW §§92 Abs.2a, 99 Abs. 1; BO §§31, 34; StGB § 17

Gesundheit und Pflege, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 35 bis 39

Dokument
131986
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit und Pflege, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
35 bis 39
Erschienen: 2012-02-01 00:00:00
ISSN
2191-3595
DOI

Zusammenfassung

Eine schuldhafte Berufspflichtverletzung liegt nicht vor, wenn dem Arzt in entsprechender Anwendung des § 17 StGB bei Begehung des angeschuldigten Verhaltens wegen eines Rechtsirrtums die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun und er diesen Irrtum auch unter Einholung kompetenten Rechtsrats nicht vermeiden kann. Ansprechpartner hierfür ist in erster Linie die Ärztekammer. Geht diese jedoch selbst von der Rechtmäßigkeit des angeschuldigten Verhaltens aus und hätte dement-sprechend eine pflichtgemäße Erkundigung nicht zu einer richtigen Auskunft geführt, bleibt der Verbotsirrtum unter Berücksichtigung dieses hypothetische…

Schlagworte

APOTHEKER ZYTOSTATIKA BUNDESGERICHTSHOF BERUFSORDNUNG UNTERNEHMEN VERBOT ONKOLOGEN PATIENTEN APOTHEKEN LEISTUNG MEDIZIN HEILBERUFE HÄMATOLOGIE REZEPTE NAMEN OFFENLEGUNG