CareLit Fachartikel
Sonderzahlungen können nicht einseitig eingestellt werden
Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 60 bis 61
Dokument
132005
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Mitarbeiter war seit 1999 in der Einrichtung tätig und ihm wurde bis ins Jahr 2005 mit dem Juligehalt Urlaubsgeld in Höhe von 675 Euro und mit dem Novembergehalt Weihnachtsgeld in Höhe von 1 000 Euro gezahlt, ohne dass diese Zahl-ungen in seinem Arbeitsvertrag vorgesehen waren. Nachdem die Einrichtung Anfang 2006 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, veröffentlichte die Geschäftsleitung im April 2006 am schwarzen Brett eine öffentliche Bekanntmachung für alle Mitarbeiter.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
ALTENHEIM
RECHTSPRECHUNG
ZUWENDUNG
RHEINLAND-PFALZ
ES
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
ZEIT
Hannover