CareLit Fachartikel
MDK und Heimaufsicht: Das gemischte Doppel
Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 68 bis 71
Dokument
132008
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden Mängel festgestellt, berät die Heimaufsicht den Träger der Pflegeeinrichtung über die Möglichkeiten zur Abstell-ung der festgestellten Mängel. Werden die Mängel nicht abgestellt, kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäf-tigungsverbote aussprechen und als letztes Mittel den Betrieb der Pflegeeinrichtung untersagen. Die Prüfung des MDK bezieht sich dagegen darauf, ob die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Leistungsund Qualitätsanforderungen erfüllt werden.
Schlagworte
MDK
HEIMAUFSICHT
BADEN-WÜRTTEMBERG
ALTENHEIM
BETRIEB
EINKAUF
Mängel
Pflegeeinrichtung
Festgestellt
Berät
Träger
Möglichkeiten
Abstell-Ung
Festgestellten
Abgestellt
Anordnungen