CareLit Fachartikel

MDK und Heimaufsicht: Das gemischte Doppel

Richter, R.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 68 bis 71

Dokument
132008
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Richter, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
68 bis 71
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Werden Mängel festgestellt, berät die Heimaufsicht den Träger der Pflegeeinrichtung über die Möglichkeiten zur Abstell-ung der festgestellten Mängel. Werden die Mängel nicht abgestellt, kann die Heimaufsicht Anordnungen erlassen, Beschäf-tigungsverbote aussprechen und als letztes Mittel den Betrieb der Pflegeeinrichtung untersagen. Die Prüfung des MDK bezieht sich dagegen darauf, ob die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Leistungsund Qualitätsanforderungen erfüllt werden.

Schlagworte

MDK HEIMAUFSICHT BADEN-WÜRTTEMBERG ALTENHEIM BETRIEB EINKAUF ZIELE BERLIN HYGIENE SOFTWARE ROLLE VERSTÄNDNIS ES PRAXIS LEBENSQUALITÄT RECHTSANWÄLTE