Basishygiene ist die Grundlage aller Maßnahmen
Niklas, S.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2012 · Heft 3 · S. 232 bis 236
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gemäß Infektionsschutzgesetz § 23 Absatz 3 haben Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sicher-zustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um noso-komiale Infektionen (1) zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resi-stenzen, zu vermeiden. Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und der Kommission…