Die Schließung von Kranken kassen als arbeitsrechtlicher Problemfall
Sittard, U.; Grou, T.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2012 · Heft 1 · S. 6 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zentrale Vorschrift hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Konsequenzen für die Angestellten der geschlossenen Kasse ist § 164 Abs. 3 und 4 SGB V, auf den in den Schließungsvorschriften für andere Kassenarten als Innungskrankenkassen voll-ständig oder teilweise verwiesen wird. Grundgedanke ist, dass den Angestellten der zu schließenden Kasse bei dem je-weiligen Landesverband oder einer anderen Krankenkasse der betreffenden Kassenart eine zumutbarbare Alternativbe-schäftigung angeboten werden muss [Unterbringungsverfahren). Unterschiede gelten - je nach Kassenart - allerdings hinsichtlich der Beschäftigtengruppen, d…