Parallelimport von Arzneimitteln aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten: Zur Verpflichtung des Patentrechtsinhabers im Falle des Besonderen Mechanismus
Kramer, B.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 49 bis 51
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sowohl im Rahmen der EU-Osterweiterung im Jahr 2003, als auch der im Jahr 2005 wurden Regelungen zum so genannten- „Besonderen Mechanismus getroffen. Der Besondere Mechanismus ist für Inhaber von Schutzrechten an Arzneimitteln ebenso relevant wie für ParallcHmporteure, da er eine Ausnahme vom in der Rechtsprechung des EuGH entwickelten Grund-satz der gemeinschaftsweiten Erschöpfung1 etabliert. Eine Benachteiligung der Schutzrechtsinhaber durch die EU-Oster-weiterung soll verhindert werden, indem der Parallelimport von Arzneimitteln aus den neuen Beitrittsstaaten unter bestimmten Voraussetzungen untersagt werden…