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Pflichtangaben in AdWords-Anzeigen?

Thewes, S.; Czettritz, P. v.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 56 bis 58

Dokument
132080
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Thewes, S.; Czettritz, P. v.;
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
56 bis 58
Erschienen: 2012-02-29 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Jeder kennt sie, jeder nutzt sie: Schon im Jahr 2008 gingen bei google täglich allein aus Deutschland über 100 Mio. Suchanfragen ein1, heute sind es beinahe doppelt so viele2. Im Informatikunterricht an deutschen Schulen stellt der Umgang mit Suchmaschinen mittlerweile eines der ersten Lernziele dar3. Kein Wunder also, dass den neben den Sucher-gebnissen von google zumeist am rechten Bildschirmrand erscheinenden AdWords-Anzeigen ein großer Werbewert zukommt4.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF INTERNET MARKETING URTEIL ARZNEIMITTEL HAMBURG DEUTSCHLAND SCHULEN INTENTION WERBUNG ROLLE APOTHEKER BEURTEILUNG BERLIN RICHTLINIE Pharma Recht