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Unbegründete Anhörungsrüge im Zusammenhang mit Werbung durch ArzneimittelfirmenGG Art. 103; UWG § 4 Nr. 1; HWG § 7

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 2 · S. 59 bis 60

Dokument
132081
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 2 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
59 bis 60
Erschienen: 2012-02-29 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die damit beanstandete Beurteilung geht auf die vom Senat für rechtlich unbedenklich gehaltene Aussage des Berufungs-gerichts zurück, wonach sich die Angehörigen von Berufskreisen, die daran gewöhnt sind, dass ihnen anzeigenfinanzierte Informationen vermittelt werden, sich dadurch in ihrem beruflichen Verhalten nicht beeinflussen lassen. Diese Beurteil-ung steht im Übrigen neben der vorstehend unter 1 behandelten, die Entscheidung des Senats selbständig tragenden Fest-stellung, ein Nutzer der kostenlosen Datenbank der Beklagten werde diese nicht als Zuwendung der dort werben den Arz-neimittelhersteller verstehen…

Schlagworte

BEURTEILUNG DATENBANK ENTSCHEIDUNG MARKETING BERUFSORDNUNG RICHTLINIE WERBUNG VERHALTEN RECHTSPRECHUNG Pharma Recht Frankfurt