CareLit Fachartikel

Urlaubsanspruch auch nach jahrelanger Krankheit?

WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2012 · Heft 3 · S. 52 bis 53

Dokument
132104
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
WEBER, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 3
Seiten
52 bis 53
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Zieht sich eine Erkrankung eines Arbeitnehmers über viele Monate oder sogar über Jahre hin, entstehen dem Arbeitgeber nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG bzw. EFZG) zunächst nur Kosten durch die Fortzahlung des Gehaltes für die ersten sechs Wochen. Wie aber steht es um den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der mehrere Monate oder Jahre arbeitsunfähig war und dann wieder zu seinem Arbeitsplatz zurückkehrt? Kann er erst einmal diejahresurlaube nachholen? Zeitpunkt, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) geregelt. In § 7 Absatz 3 BUrIG heißt es: „Der Urlaub muss…

Schlagworte

URTEIL ARBEITNEHMER KRANKHEIT RICHTLINIE RECHT RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS MENSCHEN ENTSPANNUNG Health & Care Management Bad Wörishofen