Urlaubsanspruch auch nach jahrelanger Krankheit?
WEBER, M.; · Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2012 · Heft 3 · S. 52 bis 53
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zieht sich eine Erkrankung eines Arbeitnehmers über viele Monate oder sogar über Jahre hin, entstehen dem Arbeitgeber nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG bzw. EFZG) zunächst nur Kosten durch die Fortzahlung des Gehaltes für die ersten sechs Wochen. Wie aber steht es um den Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers, der mehrere Monate oder Jahre arbeitsunfähig war und dann wieder zu seinem Arbeitsplatz zurückkehrt? Kann er erst einmal diejahresurlaube nachholen? Zeitpunkt, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrIG) geregelt. In § 7 Absatz 3 BUrIG heißt es: „Der Urlaub muss…