Vollzugsstatt Regelungsdefizit
Backmann, B.; · Deutsches Ärzteblatt, Köln · 2012 · Heft 2 · S. 303 bis 304
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
So ist fraglich, ob die Einführung eines Zulassungsverfahrens vor dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinproduk-te als der zuständigen Bundesoberbehörde - dem Arzneimittelrecht ähnlich - zu mehr Sicherheit fuhren wird. An der Stelle einer Zulassung von Medizinprodukten sieht das geltende Recht zwingend ein Konformitätsbewertungsverfahren vor. Hierfür ist bei Produkten, die in den Körper des Menschen implantiert werden und die daher ein besonderes Gefahrenpoten-zial darstellen, eine Benannte Stelle (wie der TÜV) zuständig. Ihre Aufgabe ist es, die Sicherheit, Leistungsfähigkeit und das Design des Produkte…