CareLit Fachartikel
Bei „Altfällen dürfen Kassen keine Kosten erheben
Sauer, H.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 4
Dokument
132316
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde zum r. Juli 2008 die kostenpflichtige Wiederholungsprüfung in das SGB XI eingeführt. Das Sozialgericht Hannover hat nun mit Urteil vom 24. Januar 2012 (Az. S 29 P 85/10) entschieden, dass eine Wiederholungsprüfung nichts kosten darf, wenn die der Wiederholungsprüfung vorausgegangene Prüfung vor dem 1. Juli 2008 in Auftrag gegeben und durchgeführt wurde. In derartigen „Altfällen dürfen die Landesverbände der Pflegekassen keine Kosten erheben.
Schlagworte
KOSTEN
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