CareLit Fachartikel

Bei „Altfällen dürfen Kassen keine Kosten erheben

Sauer, H.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 4

Dokument
132316
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Sauer, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
4
Erschienen: 2012-03-02 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz wurde zum r. Juli 2008 die kostenpflichtige Wiederholungsprüfung in das SGB XI eingeführt. Das Sozialgericht Hannover hat nun mit Urteil vom 24. Januar 2012 (Az. S 29 P 85/10) entschieden, dass eine Wiederholungsprüfung nichts kosten darf, wenn die der Wiederholungsprüfung vorausgegangene Prüfung vor dem 1. Juli 2008 in Auftrag gegeben und durchgeführt wurde. In derartigen „Altfällen dürfen die Landesverbände der Pflegekassen keine Kosten erheben.

Schlagworte

KOSTEN GERICHT URTEIL ENTSCHEIDUNG INFORMATION INTERNET HÖHE ES RECHTSANWÄLTE Care konkret Hannover