Nichts als Ärger mit der Konsultationspauschale
Offermanns, M.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 3 · S. 219 bis 226
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es schien zwischenzeitlich, dass es ein Einvernehmen zwischen den Krankenkassen auf der einen Seite und der Deutschen KrankenhausgeSeilschaft (DKG) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf der anderen Seite hinsichtlich der Abrechenbarkeit der sogenannten Konsultationspauschalen geben könnte. Im Juli 2011 hatte der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) in einem Brief an die DKG bestätigt, dass lediglich im Falle einer „einfachen Dele-gation der Leistung an den behandelnden Arzt diese Auftragsleistung mittels der Konsultationspauschale abzurechnen ist. Der GKV-Spitzenverband betonte,…