Schadensersatz nach whistleblowing
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 3 · S. 72 bis 73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin betreibt als Anstalt des öffentlichen Rechts ein Universitätsklinikum mit ca. 7200 Arbeitnehmern. Die beklagte Chefärztin war dort in der Zeit von Juli 2007 bis 30. September 2008 in der Klinik und Poliklinik für Thorax-, Herz-und Gefäßchirurgie (THG) tätig. Seit Anfang Oktober 2007 kam es zu Auseinandersetzungen zwischen dem Klinikdirek-tor, der Beklagten und weiteren Mitarbeitern. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Chefärztin im November 2007. Die Chefärztin erhob Kündigungsschutzklage vor dem ArbG Münster; die Parteien einigten sich schließlich darauf, dass das Arbeitsverhäl…