CareLit Fachartikel
Wahlfälschung in einem Altenund Pflegeheim
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 3 · S. 76 bis 78
Dokument
132391
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Ehemann der Angeklagten war seit 1996 Mitglied des Gemeinderates. Bei der Kommunalwahl 2006 trat er zur Wiederwahl an. Auch einer ihrer Söhne kandidierte 2006 für diesen Ortsrat. Bei den Vorbereitungen zur Kommunalwahl wurden alle lokalen Altenheimbetreiber auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines mobilen Wahlvorstands durch Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung hingewiesen (§ 8 NKW0).
Schlagworte
EINRICHTUNG
URTEIL
MOBILIAR
PRAEVENTION
ENTSCHEIDUNG
HEIMBEWOHNER
PFLEGEHEIME
PRAXIS
RÜCKEN
NAMEN
PERSONEN
STIMME
BEOBACHTUNG
Rechtsdepesche
Köln