CareLit Fachartikel
Schmerzensgeld und Schadensersatzanspruch wegen unzureichender Dekubitusprophylaxe
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 3 · S. 84 bis 86
Dokument
132394
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sei Hochrisikopatienten ist das Auftreten nes Dekubitus immer vermeidbar. Die dekubituspräventiven Maßnahmen müssen ärztlicherseits angeordnet und überwacht werden. Die zu ergreifenden Interventionen sind vollumfänglich zu dokumentieren.
Schlagworte
FACHKLINIK
DEKUBITUS
DEKUBITUSPROPHYLAXE
KREISKRANKENHAUS
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
Hochrisikopatienten
Auftreten
Immer
Vermeidbar
Dekubituspräventiven
Maßnahmen
Müssen
Ärztlicherseits
Angeordnet
Überwacht