CareLit Fachartikel

Leistungen zur Teilhabe in Form eines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets; Ausführung durch einen Träger; Verpflichtung des Trägers zur Feststellung aller budgetfähigen Teil…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 3 · S. 150 bis 158

Dokument
132410
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
150 bis 158
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der 1956 geborene Kläger hat den Beruf des Heizungsbauers erlernt und überwiegend ausgeübt. Er leidet an einer - im Jahr 1992 festgestellten - Multiplen Sklerose. Seit 1997 sind ein Grad der Behinderung (GdB) von 70 sowie die Merkzeichen »G« und »B« zuerkannt. Der beklagte Rentenversicherungsträger bewilligte dem Kläger ab 1989 Rente wegen Berufsunfähigkeit, zeitweise Erwerbsunfähigkeit, sowie ab 2001 Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer (Bescheid vom 27. 6. 2001). Von Dezember 2001 bis Dezember 2002 war der Kläger als technischer Angestellter bei einer Hcizungsund Klimafirma tätig. Die Bewilligung der…

Schlagworte

LEISTUNG ENTSCHEIDUNG LEISTUNGSTRÄGER BUDGET BEDARFSPLANUNG RECHTSPRECHUNG HAND SKLEROSE UNTERRICHT LEBEN MENSCHEN EINKOMMEN SCHREIBEN REHABILITATION HÖHE ZULASSUNG