Kosten für krankheitsbedingt erforderliche eiweißreduzierte Diätnahrung; keine Leistungspflicht der Krankenversicherung; Verfassungsmäßigkeit; mögliche Ansprüche nach SCB II oder…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 3 · S. 158 bis 164
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der im Juni 1988 geborene, bei der beklagten Krankenkasse (KK) versicherte Kläger leidet an der autosomal-rezessiv vererbten Ahornsirup-Krankheit (Leucinose, Maple syrup urine disease , ICD 10 E71. 0), einer Aminosäurestoff-wechselstörung, die auf genetisch bedingten Defekten eines Enzyms beruht. Die Krankheit manifestiert sich wenige Tage nach der Geburt und führt unbehandelt zunächst zu einer ausgeprägten neurologischen Symptomatik und wenige Monate später zum Tod. Um dies zu verhindern, ist mittels einer lebenslangen Diät die Zufuhr der Aminosäuren Leucin, Valin und Isoleucin stark einzuschränken. Abgesehen v…