Heimunterbringung eines pflegebedürftigen Ehegatten; Einsatzgemeinschaft der Ehegatten nach §19 SGB XII bleibt bestehen; Trennungswille muss nach außen dokumentiert werden; kein A…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 3 · S. 168 bis 171
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin ist 1941 geboren, leidet an Morbus Alzheimer sowie einem Korsakow-Syndrom und lebt seit 1. 6. 2007 im Altenund Pflegeheim »D. «, A-Stadt. Vor dem Einzug in das Pflegeheim stellte ihr Ehemann und Betreuer am 22. 5. 2007 einen Antrag auf Übernahme der Heimpflegekosten bei dem Beklagten. Auf dessen Bitte reichte er verschiedene Unterlagen zur Einkommensund Vetmögenssituation beider Eheleute zu den Akten. Hinsichtlich des Vermögens gab er Bankguthaben in Höhe von 10. 086, 74 Euro und 20. 782, 39 Euro und Wertpapiere im Wert von 17. 613, 29 Euro an, denen er verschiedene Belastungen (u. a. einen Eigenant…