CareLit Fachartikel

Heimunterbringung eines pflegebedürftigen Ehegatten; Einsatzgemeinschaft der Ehegatten nach §19 SGB XII bleibt bestehen; Trennungswille muss nach außen dokumentiert werden; kein A…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 3 · S. 168 bis 171

Dokument
132412
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
168 bis 171
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist 1941 geboren, leidet an Morbus Alzheimer sowie einem Korsakow-Syndrom und lebt seit 1. 6. 2007 im Altenund Pflegeheim »D. «, A-Stadt. Vor dem Einzug in das Pflegeheim stellte ihr Ehemann und Betreuer am 22. 5. 2007 einen Antrag auf Übernahme der Heimpflegekosten bei dem Beklagten. Auf dessen Bitte reichte er verschiedene Unterlagen zur Einkommensund Vetmögenssituation beider Eheleute zu den Akten. Hinsichtlich des Vermögens gab er Bankguthaben in Höhe von 10. 086, 74 Euro und 20. 782, 39 Euro und Wertpapiere im Wert von 17. 613, 29 Euro an, denen er verschiedene Belastungen (u. a. einen Eigenant…

Schlagworte

PFLEGEHEIM HILFE RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG BEHINDERUNG SOZIALHILFE EINKOMMEN KORSAKOW-SYNDROM UNTERLAGEN EHELEUTE HÖHE COMPUTER SCHREIBEN NAMEN ES MENSCHEN