CareLit Fachartikel
Einbau eines Personenaufzugs für behindertes Kind; kein Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen zu berücksichtigendem Vermögen der Eltern
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 3 · S. 171 bis 174
Dokument
132413
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger ist im Jahr 2002 geboren. Seit seiner Geburt leidet er an einem Hydrozephalus. Dieser wurde mit einem Shunt operativ versorgt, eine Fehlbildung des Rückenmarks wurde ebenfalls operativ versorgt. Der Kläger leidet u. a. an einer neurogenen Blasenund Mastdarmentleerungsstörung und einer Muskelhypotonie sowie einer Lähmung der Beine. Seit seiner Geburt ist bei ihm ein Grad der Behinderung von 100 festgestellt, ferner u. a. die Merkzeichen »aG« (außergewöhnliche Gehbehinderung) und »H« (Hilflosigkeit). Er ist in der sozialen Pflegeversicherung in der Pflegestufe ITT eingestuft.
Schlagworte
HILFE
KOSTEN
LEBEN
BEHINDERUNG
ELTERN
UMBAU
KIND
WOHNUNG
MENSCHEN
HYDROZEPHALUS
MUSKELHYPOTONIE
LÄHMUNG
GESCHWISTER
GROSSELTERN
FAMILIE
EINKOMMEN