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Freisleben-Teutscher, C. F.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2012 · Heft 3 · S. 36 bis 37

Dokument
132566
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das österreichische Gesundheitswesen, Graz
Autor:innen
Freisleben-Teutscher, C. F.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 53
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
0472-5530
DOI

Zusammenfassung

Laut Gesundheitsund Krankenpflegegesetz müssen auch Pflegefachkräfte innerhalb von fünf Jahren mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren. Auch Personen, die im Bereich des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes arbeiten, also etwa als Physiound Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen oder Diäto-logen sollen sich laut ihrem Berufsgesetz fortbilden

Schlagworte

FORTBILDUNG MITARBEITER GESUNDHEITSERZIEHUNG GESUNDHEITSWESEN GRUPPE WEITERBILDUNG KRANKENHÄUSER GESUNDHEITSFÖRDERUNG PERSONEN ERGOTHERAPEUTEN PERSONALENTWICKLUNG CHARAKTER ERNÄHRUNG KREATIVITÄT KULTUR FÜHRUNG