CareLit Fachartikel
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Freisleben-Teutscher, C. F.; · Das österreichische Gesundheitswesen, Graz · 2012 · Heft 3 · S. 36 bis 37
Dokument
132566
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Laut Gesundheitsund Krankenpflegegesetz müssen auch Pflegefachkräfte innerhalb von fünf Jahren mindestens 40 Stunden Fortbildung absolvieren. Auch Personen, die im Bereich des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes arbeiten, also etwa als Physiound Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen oder Diäto-logen sollen sich laut ihrem Berufsgesetz fortbilden
Schlagworte
FORTBILDUNG
MITARBEITER
GESUNDHEITSERZIEHUNG
GESUNDHEITSWESEN
GRUPPE
WEITERBILDUNG
KRANKENHÄUSER
GESUNDHEITSFÖRDERUNG
PERSONEN
ERGOTHERAPEUTEN
PERSONALENTWICKLUNG
CHARAKTER
ERNÄHRUNG
KREATIVITÄT
KULTUR
FÜHRUNG