CareLit Fachartikel

Die Meinung der Berufsangehörigen zählt

Schrader, S.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 4

Dokument
132662
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Schrader, S.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
4
Erschienen: 2012-03-09 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Eine Pflichtmitgliedschaft stellt in der Tat einen Eingriff in die individuellen Rechte einzelner Rechtssubjekte dar. Sie muss daher immer in Relation zu dem angestrebten Ziel gesetzt und im Verhältnis zu den Vorteilen für die Berufsan-gehörigen gesehen werden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann eine Pflegekammer die Standards der Berufsaus-übung festlegen und überwachen.

Schlagworte

GESUNDHEITSWESEN PFLEGEKAMMER EINRICHTUNG RHEINLAND-PFALZ GEWERKSCHAFT WEITERBILDUNG BEVÖLKERUNG BERUFSAUSÜBUNG REGIERUNG BERUFE BERUFSGRUPPEN SICHERHEIT Care konkret Hannover