CareLit Fachartikel
Die Meinung der Berufsangehörigen zählt
Schrader, S.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 3 · S. 4
Dokument
132662
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Pflichtmitgliedschaft stellt in der Tat einen Eingriff in die individuellen Rechte einzelner Rechtssubjekte dar. Sie muss daher immer in Relation zu dem angestrebten Ziel gesetzt und im Verhältnis zu den Vorteilen für die Berufsan-gehörigen gesehen werden. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts kann eine Pflegekammer die Standards der Berufsaus-übung festlegen und überwachen.
Schlagworte
GESUNDHEITSWESEN
PFLEGEKAMMER
EINRICHTUNG
RHEINLAND-PFALZ
GEWERKSCHAFT
WEITERBILDUNG
BEVÖLKERUNG
BERUFSAUSÜBUNG
REGIERUNG
BERUFE
BERUFSGRUPPEN
SICHERHEIT
Care konkret
Hannover