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SGB IX §§ 81 Abs. 2, 132 ff. ; AGG §§ 1, 3, 6, 7, 8; AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands) Vergütungsabrede - Kürzung des Arbeit…

Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 3 · S. 65 bis 68

Dokument
132718
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
65 bis 68
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Der 1969 geborene Kläger, der über eine abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann sowie ein abgeschossenes Studium der Theaterund Veranstaltungstech-nik verfügt, ist mit einem Grad von50 behindert. Im Laufe seiner von 2005 bis Herbst 2007 währenden Arbeitslosigkeit absolvierte er eine beschränkte Eingliederungsmaßnahme sowie ein Praktikum und eine Teil-zeitbeschäftigung zur psychosozialen Integration auf »Ein-Euro-Basis« bei dem Beklagten. Der Beklagte ist Recht-sträger des Integrationsbetriebs »C» und gehört dem Deutschen Caritasverband an.

Schlagworte

AVR VERGÜTUNG BEHINDERUNG ARBEITNEHMER THERAPIE MITARBEITER ARBEIT RECHTSPRECHUNG ZEIT ARBEITSLOSIGKEIT REHABILITATION MENSCHEN ES HÖHE ROLLE ARBEITSVERHÄLTNIS