CareLit Fachartikel
SGB IX §§ 81 Abs. 2, 132 ff. ; AGG §§ 1, 3, 6, 7, 8; AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands) Vergütungsabrede - Kürzung des Arbeit…
Behindertenrecht, Stuttgart · 2012 · Heft 3 · S. 65 bis 68
Dokument
132718
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der 1969 geborene Kläger, der über eine abgeschlossene Ausbildung zum Bürokaufmann sowie ein abgeschossenes Studium der Theaterund Veranstaltungstech-nik verfügt, ist mit einem Grad von50 behindert. Im Laufe seiner von 2005 bis Herbst 2007 währenden Arbeitslosigkeit absolvierte er eine beschränkte Eingliederungsmaßnahme sowie ein Praktikum und eine Teil-zeitbeschäftigung zur psychosozialen Integration auf »Ein-Euro-Basis« bei dem Beklagten. Der Beklagte ist Recht-sträger des Integrationsbetriebs »C» und gehört dem Deutschen Caritasverband an.
Schlagworte
AVR
VERGÜTUNG
BEHINDERUNG
ARBEITNEHMER
THERAPIE
MITARBEITER
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
ARBEITSLOSIGKEIT
REHABILITATION
MENSCHEN
ES
HÖHE
ROLLE
ARBEITSVERHÄLTNIS