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Neuordnung der Verantwortungen in der Heilkunde? Die Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V zwischen Substitution und Delegation und die Folgen - 1. Teil

Heberlein, I.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 67 bis 81

Dokument
132725
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Heberlein, I.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
67 bis 81
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Verabschiedung der Richtlinie nach § 63 Abs. 3c SGB V2 soll den Pflegekräften eine selbständige Ausübung von ärztlichen Tätigkeiten im Rahmen von Modellvorhaben ermöglicht werden. Die Richtlinie hat im Vorfeld zu Positionierungen in der berufspolitischen Debatte geführt. Gleich nach Beschlussfassung gab es entgegengesetzte Einschätzungen. Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sprach von Substitution, wohingegen die KBV in der Richtlinie eine Form der Delegation sieht.3 Der Richtlinientext vermeidet die Worte Delegation und Substitution. Die Verwendung des Begriffs Übertragung wie im Gesetz sol…

Schlagworte

HAFTUNGSRECHT TÄTIGKEIT RICHTLINIE KRANKENKASSE RECHT GESETZ PRAXIS BODEN ES ARBEIT DEUTSCHLAND BERLIN KRANKENPFLEGE GESUNDHEIT HEILBERUFE ALTENPFLEGE