CareLit Fachartikel
Zur Anerkennung einer Hepatitis-C-Erkrankung als Berufskrankheit
Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 120 bis 128
Dokument
132730
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Berufskrankheit wird gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII eine Krankheit nur dann entschädigt, wenn sie in der von der Bundes-regierung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist. In die Liste aufgenommen werden nur solche Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übliche Bevölkerung ausgesetzt sind. Dies ist im Bereich der Krankenund Altenpflege regelmäßig der Fall.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ANERKENNUNG
BERUFSKRANKHEIT
BERICHT
KRANKENHAUS
RISIKO
KRANKHEIT
SICHERHEIT
WAHRSCHEINLICHKEIT
RECHTSPRECHUNG
BUNDESREGIERUNG
WISSENSCHAFT
ARBEIT
BEVÖLKERUNG
ALTENPFLEGE
INFEKTION