CareLit Fachartikel

Zur Anerkennung einer Hepatitis-C-Erkrankung als Berufskrankheit

Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 4 · S. 120 bis 128

Dokument
132730
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 4 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
120 bis 128
Erschienen: 2012-04-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Als Berufskrankheit wird gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII eine Krankheit nur dann entschädigt, wenn sie in der von der Bundes-regierung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist. In die Liste aufgenommen werden nur solche Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übliche Bevölkerung ausgesetzt sind. Dies ist im Bereich der Krankenund Altenpflege regelmäßig der Fall.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ANERKENNUNG BERUFSKRANKHEIT BERICHT KRANKENHAUS RISIKO KRANKHEIT SICHERHEIT WAHRSCHEINLICHKEIT RECHTSPRECHUNG BUNDESREGIERUNG WISSENSCHAFT ARBEIT BEVÖLKERUNG ALTENPFLEGE INFEKTION