„Closed Shop bei der Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst
Frank, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 135 bis 140
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Alters-versorgung (Entgeltumwandlung). Tarifliche Entgeltbestandteile können jedoch nur dann in eine betriebliche Altersver-sorgung umgewandelt werden, wenn dies durch einen Tarifvertrag zugelassen ist (§17 Abs. 5 BetrAVG). Für die Arbeit-nehmer der Städte und Gemeinden wurde diese Möglichkeit durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 geschaffen. Die Länder zogen mit dem Tarif-vertrag zur Entgeltumwandlung für d…