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„Closed Shop bei der Entgeltumwandlung im öffentlichen Dienst

Frank, T.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 135 bis 140

Dokument
132733
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Frank, T.;
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
135 bis 140
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Alters-versorgung (Entgeltumwandlung). Tarifliche Entgeltbestandteile können jedoch nur dann in eine betriebliche Altersver-sorgung umgewandelt werden, wenn dies durch einen Tarifvertrag zugelassen ist (§17 Abs. 5 BetrAVG). Für die Arbeit-nehmer der Städte und Gemeinden wurde diese Möglichkeit durch den Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) vom 18. Februar 2003 geschaffen. Die Länder zogen mit dem Tarif-vertrag zur Entgeltumwandlung für d…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER EINRICHTUNG BUNDESGERICHTSHOF ENTSCHEIDUNG TARIFVERTRAG STÄDTE LEISTUNG GEWERKSCHAFTEN VERSICHERUNG HÖHE PERSONEN ZIELE RICHTLINIE STÄRKE PRAXIS