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Keine Fortwirkung der Altersdiskriminierung im BAT durch die Besitzstandswahrung im TVöD -keine Systemwidrigkeit der Entgeltstruktur des TVöD - Gestaltungsspielraum der Tarifvertr…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 153 bis 157

Dokument
132736
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
153 bis 157
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Bei Anlegung des gebotenen typisierenden Maßstabsist weder bei der Schaffung der Entgeltstruktur des TVÖD noch bei der Eingliederung der übergeleiteten Beschäftigten in die regulären Stufen des TVöD eine gleichheitswidrige Gruppenbildung erfolgt. Angesichts der Komplexität der Zusammenführung der verschiedenen Vergütungstarifverträge des öffentlichen Dienstes im TVöD war es unmöglich, eine Entgeltstruktur zu schaffen, die keine Nachteile für einzelne Beschäftigte oder Beschäftigtengruppen gegenüber dem bisherigen Tarifrecht mit sich brachte. Ebenso wenig war es möglich zu verhindern, dass einzelne Beschäftigteng…

Schlagworte

TVÖD BAT VERGÜTUNG ALTERSDISKRIMINIERUNG ENTSCHEIDUNG ARBEITNEHMER RICHTLINIE RUHESTAND RECHTSPRECHUNG HÖHE FAMILIENSTAND NATUR WAHRNEHMUNG EINKOMMEN GEWALT PRAXIS