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Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des Personalrats KSchG §§ 1, 2; Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 8.5.1991 zum BAT-O §2 Nr. 3; BPersVG §104…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 159 bis 161

Dokument
132738
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
159 bis 161
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeit-nehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer in Anwendung des Verhältnismäßigkeits-grundsatzes die ihn am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer (Änderungs-)Kündigung ist der des Kündigungszugangs. Der Bedarf an einer Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen muss zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich auf Dauer entfallen sein.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG VERGÜTUNG ARBEITNEHMER BEDARFSPLANUNG SCHÜLER RECHT BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG SCHREIBEN PROGNOSE ES WAHRSCHEINLICHKEIT HÖHE LEHRER Zeitschrift für Tarifrecht München