CareLit Fachartikel
Änderungskündigung zur Herabgruppierung einer Schulleiterin - Beteiligung des Personalrats KSchG §§ 1, 2; Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 8.5.1991 zum BAT-O §2 Nr. 3; BPersVG §104…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 159 bis 161
Dokument
132738
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn ein Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeit-nehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und dem Arbeitnehmer in Anwendung des Verhältnismäßigkeits-grundsatzes die ihn am wenigsten beeinträchtigende Änderung angeboten wurde. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer (Änderungs-)Kündigung ist der des Kündigungszugangs. Der Bedarf an einer Weiterbeschäftigung zu den bisherigen Bedingungen muss zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich auf Dauer entfallen sein.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
VERGÜTUNG
ARBEITNEHMER
BEDARFSPLANUNG
SCHÜLER
RECHT
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
SCHREIBEN
PROGNOSE
ES
WAHRSCHEINLICHKEIT
HÖHE
LEHRER
Zeitschrift für Tarifrecht
München