CareLit Fachartikel

Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 175 bis 176

Dokument
132740
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
175 bis 176
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Der Kl. ist bei dem bekl. Verkehrsunternehmen beschäftigt. Sein Urlaubsanspruch beträgt jährlich 30 Arbeitstage. Nach §15 Abs. 9 des auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Spartentarifvertrags Nahverkehrsbetriebe vom 4.8.2006 ist der Urlaub in dem Urlaubsjahr zu gewähren und zu nehmen, für das der Urlaubsanspruch besteht. Ab dem 11.1.2005 bis zum 30.6.2008 war der Kl. krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Nach Wiederaufnahme der Arbeit am 9.6.2008 gewährte im die Bekl. im weiteren Verlauf des Jahres 2008 30 Arbeitstage Erholungsurlaub. Im April 2009 machte der Kl. erfolglos Urlaub aus den Jahren 2005 bis 2007 gelte…

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITSUNFÄHIGKEIT RICHTLINIE NORDRHEIN-WESTFALEN ZEIT ARBEITSVERHÄLTNIS KRANKHEIT RECHTSPRECHUNG ERHOLUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT DEUTSCHLAND Zeitschrift für Tarifrecht München