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Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit Richtlinie 2003/88/EG Art. 7, BGB §§613, 1922 Abs. 1, §§ 2032, 2039; BUrIG §§1,3,7 Abs. 4

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 177 bis 180

Dokument
132741
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
177 bis 180
Erschienen: 2012-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Dieses Ergebnis entspricht dem von § 7 Abs. 4 BUrIG und von Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie verfolgten Abgeltungszweck. Danach darf der Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis nicht abgegolten werden. Vielmehr muss dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub, der nicht mehr durch Freistellung gewährt werden kann, „durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden (Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie). Der Abgeltungszweck knüpft folglich an die Person des Arbeitnehmers an. Das Entstehen des Anspruchs setzt voraus, dass die Abgeltung als reiner Geldanspruch noch der Person des aussc…

Schlagworte

ARBEITNEHMER TOD URLAUB VERGÜTUNG ARBEITSUNFÄHIGKEIT RICHTLINIE ARBEIT ES ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG ZEIT RECHTSPRECHUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT ENTSPANNUNG MENSCHEN