Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit Richtlinie 2003/88/EG Art. 7, BGB §§613, 1922 Abs. 1, §§ 2032, 2039; BUrIG §§1,3,7 Abs. 4
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 3 · S. 177 bis 180
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieses Ergebnis entspricht dem von § 7 Abs. 4 BUrIG und von Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie verfolgten Abgeltungszweck. Danach darf der Urlaub im laufenden Arbeitsverhältnis nicht abgegolten werden. Vielmehr muss dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub, der nicht mehr durch Freistellung gewährt werden kann, „durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden (Art. 7 Abs. 2 der Arbeitszeitrichtlinie). Der Abgeltungszweck knüpft folglich an die Person des Arbeitnehmers an. Das Entstehen des Anspruchs setzt voraus, dass die Abgeltung als reiner Geldanspruch noch der Person des aussc…