CareLit Fachartikel
Leiharbeit auf neues Fundament gestellt
SCHMIETENDORF, M.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2012 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Dokument
132762
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DIE NEUREGELUNG DES ARBEITNEHMERUBERLASSUNGS-GESETZES (AÜG) GILT SEIT DEM 1. DEZEMBER 2011. KIRCHLICHE UND GEMEINNÜTZIGE TRÄGER MÜSSEN SICH SEITDEM BEIM EINSATZ VON LEIHARBEITNEHMERN AUF ERHEBLICHE ÄNDERUNGEN EINSTELLEN. SO GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR GEMEINNÜTZIGE ANBIETER NUN DAS EQUAL-PAY-GEBOT.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
ARBEITNEHMER
BUNDESGERICHTSHOF
PFLEGE
BETRIEB
ARBEITGEBER
Gemeinnützige
Neuregelung
Arbeitnehmeruberlassungs-Gesetzes
Dezember
Kirchliche
Träger
Müssen
Seitdem
Einsatz
Leiharbeitnehmern