Leistungen definieren und refinanzieren
Hons, G.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 4 · S. 18 bis 21
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dann wurde es eine Zeitlang deutlich ruhiger um das Modell der Hausgemeinschaft als vollstationäre Pflegeeinrichtung. In den Vordergrund traten eher neue Wohnformen - wie Mehrgenerationenhäuser und ambulant betreute Wohngemeinschaften. Nach der Föderalisrnusrcform ist durch das Inkrafttreten neuer Heimgesetze in den meisten Bundesländern die rechtliche Einordnung ambulant betreuter Wohngemeinschaften als Heime erfolgt, erste Wohngruppen wurden wegen des Fehlens entsprechender baulicher oder personeller Anforderungen bereits geschlossen. Damit hängt das Weiterbestehen dieser Betreuungsform zurzeit völlig in der L…